Kostenübernahme

Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Jan Pöggel

Psychotherapeutische Leistungen gehören zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die probatorischen Sitzungen (Diagnostik- und Vorgespräche) werden direkt über die Chipkarte mit den Krankenkassen abgerechnet. Die Kosten der Behandlung werden nach der Antragstellung von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel in voller Höhe übernommen.

 

Auch private Krankenversicherungen zahlen bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung, die psychotherapeutische Behandlung.

 

Natürlich können Sie auch als Selbstzahler Beratung, Diagnostik und therapeutischen Leistungen in Anspruch nehmen.

 

Die Kostenübernahme erfolgt bei Antragstellung vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Begonnene Therapien können auch darüber hinaus zu Ende geführt werden.

 

Sie können kassenärztlich zugelassene Vertragspsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche ohne Überweisung durch einen Arzt aufsuchen.

 

 

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